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Landeswettbewerb Stadtquartier mit Zukunft

Bewerbungsfrist abgelaufen.

Das Staatsministerium für Regionalentwicklung hat den Landeswettbewerb "Stadtquartier mit Zukunft" 2024 ausgelobt. Im Fokus stehen sowohl bebaute und ehemals brachgefallene Flächen als auch Verkehrs-, Frei- und Grünräume, deren Gestaltung, Umnutzung, Sanierung oder Transformation zu einer hohen Lebensqualität beitragen. Bewerben können sich öffentliche Auftragsgeber / Bauherrenschaften gemeinsam mit den Entwurfsverfassern bis 26. Februar 2024, 12:00 Uhr über das Beteiligungsportal unter https://mitdenken.sachsen.de/stadtquartiermitzukunft

Weitere Informationen zum Landeswettbewerb finden Sie in der Auslobung.

Bitte beachten: Die Bewerbungsfrist wurde bis 26. Februar verlängert!

Die im Landeswettbewerb gesuchte Qualität kann nur dann entstehen, wenn alle an der Planung und Ausführung Beteiligten partnerschaftlich zusammenwirken. Daher würdigt der Landespreis nicht allein das Stadtquartier, sondern die jeweilige Gemeinde sowie Bauherren und Vorhabenträger zusammen mit den Planungsteams, die im Sinne einer gemeinsamen Urheberschaft zusammengearbeitet und dadurch das Gelingen des Projektes ermöglicht haben.

Zur Einreichung berechtigt sind deshalb Gemeinden und/oder öffentliche oder private Bauherren beziehungsweise Vorhabenträger gemeinsam mit Architekturschaffenden aller Fachrichtungen, Stadtplanern und äquivalente Berufsgruppen. Die Benennung weiterer maßgeblich beteiligter Planer anderer Fachbereiche ist möglich. Sofern die Gemeinde nicht selber Einreicherin ist, ist das Einverständnis der Gemeinde einzuholen.

Die Teilnehmer müssen im Besitz des Urheberrechts bzw. Nutzungsrechts an allen eingereichten Unterlagen sein.

Kleine und mittlere sächsische Städte sind ausdrücklich zur Einreichung von Stadtentwicklungsprojekten aufgefordert.

In der Verfassererklärung ist eine Vertretung für die Gemeinde und/oder die Bauherrenschaft beziehungsweise Vorhabenträgerschaft sowie eine Vertretung für die Entwurfsverfasser zu benennen. Im Fall einer Auszeichnung sind die in der Verfassererklärung namentlich genannten vertretungsberechtigten Personen zur Entgegennahme des Preises berechtigt.

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.

Eingereicht werden können Projekte, die im Zeitraum seit 01. Januar 2010 im Freistaat Sachsen nutzungsfähig übergeben beziehungsweise nahezu vollständig fertig gestellt wurden. Konzeption und Entwurf können weiter zurückliegen.

Die von der Bauherrenschaft und den Planenden unterschriebene Erklärung (Anlage der Auslobung) ist per Datei-Upload zu übertragen. Darin erklären die Einreichenden ihr Einverständnis

  • zur Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen gemäß der Auslobung einschließlich der Erklärung, dass die eingereichten Dateien frei von Rechten Dritter sind,
  • zur Publikation des Wettbewerbsbeitrages und Nennung aller in der Einreichung namentlich Genannten,
  • zur Speicherung der Daten zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen,
  • zur Überlassung von Nutzungsrechten an den im Rahmen des Wettbewerbs zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Pläne und Abbildungen,
  • zur Überlassung von Nutzungsrechten an den im Rahmen des Wettbewerbs zur Verfügung gestellten Fotos.

Die Wettbewerbsbeiträge können bis zum 15. Januar 2024, 12:00 Uhr ausschließlich online über das Beteiligungsportal https://mitdenken.sachsen.de/stadtquartiermitzukunft eingereicht werden.

Jeder Wettbewerbsbeitrag muss einzeln eingereicht werden und bekommt eine Antragsnummer zugewiesen. Die Projektdokumentation (Fotoaufnahmen und Plandarstellungen) gemäß Punkt 6.1 der Auslobung ist per Dateiupload zu übertragen. Die von der Vertretung der Gemeinde / Bauherrenschaft / Vorhabenträgerschaft sowie von der Vertretung derm Entwurfsverfasser bzw. der Entwurfsverfasserin zu unterschreibende Verfasser- und Einverständniserklärung (Anlage der Auslobung) ist ebenfalls per Upload zu übertragen.

Der Auslober dotiert den Landeswettbewerb „Stadtquartier mit Zukunft“ mit einem Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro. Das Preisgericht ist hinsichtlich der Preisvergabe und der Aufteilung des Preisgeldes in seiner Entscheidung frei. Die Festlegung der Anzahl der Auszeichnungen beziehungsweise Anerkennungen sowie die Aufteilung des Preisgeldes unter diesen obliegt dem Preisgericht. Auch eine Vergabe in mehreren Kategorien kann festgelegt werden.

Darüber hinaus erhalten die Preisträger und Nominierten ein umfangreiches Paket an medialer Präsenz, das unter anderem

  • ein Porträt bei der der Wanderausstellung zum Landeswettbewerb,
  • die Verbreitung des Projektes in den sozialen Medien des Auslobers einschließlich seiner Partner,
  • die Darstellung auf der Website „Baukultur in Sachsen“,
  • die Darstellung in der Broschüre zum Landeswettbewerb,
  • eine Würdigung als Best-Practice-Beispiel im Zusammenhang mit Aktivitäten des simulInnovationHub,
  • die Präsentation in einem Imagefilm sowie
  • die Würdigung bei der Preisverleihung durch eine Laudatio umfasst.

Im prämierten Quartier wird an geeigneter Stelle eine Tafel mit einem den Wettbewerbsbeitrag würdigenden Text angebracht beziehungsweise eine Stele aufgestellt.

Staatsministerium für Regionalentwicklung

Referat 52 - Stadtentwicklung und EU-Förderung

Boris Harbaum

Postanschrift:
01095 Dresden

Telefon: 0351 56450523

E-Mail: stadtentwicklung-eu-foerderung@smr.sachsen.de

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